Sonderticker. KW 41/2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aus aktuellem Anlass erhalten Sie heute einen weiteren Sonderticker zum Thema Säuerung. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat am 06.10.2009 die "zwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung" erlassen, nach der ab heute die Säuerung in allen Weinbaugebieten zulässig ist. In Punkt 01 erfahren Sie alles Wissenswerte hierzu.

Bei Fragen, Anregungen oder Kommentaren können Sie uns gerne eine E-Mail an news@begerow.com senden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BEGEROW-Branchenteam Wein

01

Säuerung in allen Weinbaugebieten ab heute zulässig

Für inländischen Traubenmost und Wein im Jahrgang 2009 geernteten Trauben ist die Säuerung zugelassen. Diese Zulassung gilt für alle Weinanbaugebiete. Die Behandlung darf gem. der Ergänzung in § 18 Abs. 15 Nr. 3 in mehreren Arbeitsgängen vorgenommen werden. Insoweit liegt hier die Parallele zu 2003 vor. Der (fertige) Wein darf nur in dem Betrieb gesäuert werden, in dem die Trauben gelesen wurden, für alle Stadien davor (Most, Jungwein) gilt die Säuerungsmöglichkeit für die Weinbereitungsbetriebe, also auch Kellereien ...

 

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