Säuerung in allen Weinbaugebieten ab heute zulässig
Für inländischen Traubenmost und Wein im Jahrgang 2009 geernteten Trauben ist die Säuerung zugelassen. Diese Zulassung gilt für alle Weinanbaugebiete. Die Behandlung darf gem. der Ergänzung in § 18 Abs. 15 Nr. 3 in mehreren Arbeitsgängen vorgenommen werden. Insoweit liegt hier die Parallele zu 2003 vor. Der (fertige) Wein darf nur in dem Betrieb gesäuert werden, in dem die Trauben gelesen wurden, für alle Stadien davor (Most, Jungwein) gilt die Säuerungsmöglichkeit für die Weinbereitungsbetriebe, also auch Kellereien ...

