Zulassung der Säuerung im deutschen Weinbaugebiet mit Ausnahme Rheingau und Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern (wird bald zugelassen)
Wesentliche Regelungsinhalte des Verordnungsentwurfs, der als Eilverordnung erlassen werden soll, sind die Zulassung der Säuerung aufgrund außergewöhnlicher Witterungsbedingungen sowie die Umsetzung von EG-Ermächtigungen zur Regelung des zulässigen Gesamtalkoholgehalts, der bei einer Anreicherung von Rotwein und Qualitätswein nicht überschritten werden darf ...

