Sonderticker. KW 39/2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aus aktuellem Anlass erhalten Sie heute einen Sonderticker zu dem Thema "Ausnahmegenehmigung zur Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2009".

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat aufgrund des Antrags u. a. des Landes Baden-Württemberg auf ausnahmsweise Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2009 entschieden, eine entsprechende Eilverordnung zu erlassen. In Punkt 01 erfahren Sie alles Wissenswerte hierzu.

Bei Fragen, Anregungen oder Kommentaren können Sie uns gerne eine E-Mail an news@begerow.com senden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr BEGEROW-Branchenteam Wein

01

Ausnahmegenehmigung zur Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2009 des bestimmten Anbau-gebietes (a.A.) , Baden, Württemberg, Franken, der bayerischen Teile des b.A. Württemberg, sowie des Landweingebietes Regensburg.

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg hat am 22.09.2009 eine Ausnahmegenehmigung zur Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2009 genehmigt. Das bayrische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 23.09.2009 eine Ausnahmegenehmigung zur Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2009 genehmigt; weitere detaillierte Ausführungen werden am 24.09.2009 im Oenofax-Franken erläutert ...

 

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