Ausnahmegenehmigung zur Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2009 des bestimmten Anbau-gebietes (a.A.) , Baden, Württemberg, Franken, der bayerischen Teile des b.A. Württemberg, sowie des Landweingebietes Regensburg.
Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg hat am 22.09.2009 eine Ausnahmegenehmigung zur Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2009 genehmigt. Das bayrische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 23.09.2009 eine Ausnahmegenehmigung zur Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2009 genehmigt; weitere detaillierte Ausführungen werden am 24.09.2009 im Oenofax-Franken erläutert ...

