Eingetragen im Handelsregister: Amtsgericht Bad Kreuznach, HRA 1157
Kommanditistin: BECO Verwaltungs GmbH, Amtsgericht Bad Kreuznach, HRB 2258
Geschäftsführerin: Christa Tesch
USt-Id Nr.: DE148 099 252

Sehr geehrte Damen und Herren,
aus aktuellem Anlass erhalten Sie heute unseren Weinticker in Kurzform.
Die Kennzeichnungspflicht für allergene Stoffe im Wein gilt ab dem 31.12.2010.
Klartext:
Abgefüllte und etikettierte Weine brauchen bis zum 31.12.2010 nicht mit den Hinweisen „enthält Ei / Milch“ versehen werden. Dies bedeutet auch, dass alle abgefüllten und etikettierten Weine bis zum 31.12.2010 weiterhin, mit den aus Ei gewonnenen Behandlungsmitteln Lysozym und Albumin sowie mit Milch (Kasein-) Erzeugnissen, behandelt werden dürfen.
Wie geht´s nun weiter von Seiten der Legislativen:
Der jetzt vorgelegte Vorschlag sieht eine Änderung der Richtlinie 2007/68/EG vor, wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, zuzulassen, dass Wein gemäß der Definition im Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 479/2008, der nach dem 31. Mai 2009 in den Handel gebracht und etikettiert wurde und die Bestimmungen der Richtlinie 2005/26/EG erfüllt, bis 31.12.2010 vermarktet werden darf.
Bei Fragen, Anregungen oder Kommentaren können Sie uns gerne eine E-Mail an news@begerow.com senden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BEGEROW-Branchenteam Wein
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